Was ist die Konformitätsbewertung?
- Die Konformitätsbewertung ist ein vom Hersteller durchgeführter Vorgang, mit dem nachgewiesen werden soll, dass bestimmte Anforderungen an ein Produkt erfüllt worden sind.
- Ein Produkt wird sowohl in der Entwurfs- als auch in der Fertigungsstufe einer Konformitätsbewertung unterzogen.
Jeder produktbezogene Rechtsakt umfasst zwei wichtige Elemente:
- die rechtlichen Anforderungen an die Merkmale des jeweiligen Produkts
- und die Konformitätsbewertungsverfahren, die der Hersteller durchführen muss, um nachzuweisen, dass ein Produkt diese rechtlichen Anforderungen erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht wird.
Definition der wesentlichen Anforderungen
Ein Produkt wird sowohl in der Entwurfs- als auch in der Fertigungsstufe einer Konformitätsbewertung unterzogen. Verantwortlich für die Konformitätsbewertung ist der Hersteller. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Hersteller den Entwurf oder die Fertigung an einen Unterauftragnehmer vergibt.
Das wesentliche Ziel eines Konformitätsbewertungsverfahrens besteht in dem Nachweis, dass in Verkehr gebrachte Produkte den Anforderungen entsprechen, die in den Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Die Konformitätsbewertungsverfahren in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gehen auf den Beschluss Nr. 768/2008/EG zurück, wodurch ihre Einheitlichkeit und Kohärenz gewahrt bleibt.
- beim Durchführen des Konformitätsbewertungsverfahrens, sowie es in den für Ihr Produkt geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union vorgesehen ist.